Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) besteht Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira gesetzlich zuständig ist und der Versicherte dort seine Rechtsinteressen verfolgt.
Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in einem der folgenden Gebiete gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Versicherte dort seine Rechtsinteressen verfolgt:
- Europa
- Anliegerstaaten des Mittelmeers
- Kanarische Inseln
- Madeira
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn ein zuständiges Gericht oder eine zuständige Behörde in einem der genannten Gebiete liegt und der Versicherte dort seine Rechtsinteressen wahrnimmt. Zu diesen Gebieten zählen Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers, die Kanarischen Inseln und Madeira.
Häufige Fragen
In welchen Regionen greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.
Welche Voraussetzung muss neben dem Gebiet erfüllt sein?
Ein Gericht oder eine Behörde muss dort gesetzlich zuständig sein oder wäre es, und der Versicherte muss dort seine Rechtsinteressen verfolgen.
Gilt der Schutz auch außerhalb der genannten Gebiete?
Nach diesem Abschnitt besteht Versicherungsschutz nur, wenn das zuständige Gericht oder die Behörde in einem der genannten Gebiete liegt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024