Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) übernimmt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beim Vorwurf, Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechts verletzt zu haben. Er reicht von der Strafverteidigung über Kronzeugenregelung, Durchsuchungen und Wiederaufnahmeverfahren bis zu Entschädigungsansprüchen nach Strafverfolgungsmaßnahmen – jedoch nicht bei Vorwürfen im Zusammenhang mit selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit.
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Vorschriften des
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und
- Disziplinar- und Standesrechts.
Sie haben aber keinen Versicherungsschutz, wenn der Vorwurf in Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit steht.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Der Versicherungsschutz hat folgenden Umfang:
Strafverteidigung
Die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und standesrechtlicher Verfahren einschließlich des Aufwands für einvernehmliche Beendigungen der Verfahren.
Kronzeugenregelung
Wenn Versicherte sich auf eine Kronzeugenregelung berufen.
Durchsuchung
Bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.
Verwaltungsrecht
In Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dienen, die Verteidigung in Verfahren der Strafverteidigung zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern.
Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand)
Im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlastungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird.
Verfassungsrecht
In Verfahren vor Verfassungsgerichten.
Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren
Wiederaufnahmeverfahren
Prozessbeobachtung
Die Beobachtung anderer Prozesse, die für die Verteidigung in Verfahren der Strafverteidigung von Bedeutung sein können, sofern wir zustimmen.
Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen
- Straf- und Zeugenentschädigung,
- Freiheitsentziehung,
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Sanktion durch Berufs- oder Fahrverbot,
- Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung),
- Vermögenssicherung, und zwar durch dinglichen Arrest,
- aktive und passive Dienstaufsichtsbeschwerde,
- Überwachung der Telekommunikation,
- Online-Durchsuchung,
- erkennungsdienstliche Behandlung,
- körperliche Untersuchung.
Koordination
Soweit in einem Ermittlungsverfahren gegen Versicherte mehrere Beschuldigte oder Zeugen betroffen sind. Unsere Zustimmung ist für die Einschaltung eines Anwaltes erforderlich, dessen Aufgabe es ist, die Tätigkeit der Beschuldigtenverteidiger und Zeugenbeistände zu koordinieren.
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Damit ist unter anderem die Entschädigung für Urteilsfolgen und andere Strafverfolgungsmaßnahmen gemeint, wie die vorläufige Festnahme, die Haft sowie die Beschlagnahme.
Was bedeutet das konkret?
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn Ihnen die Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts vorgeworfen wird. Er deckt zahlreiche Bereiche ab – von der Strafverteidigung über Durchsuchungen, Zeugenbeistand und Verfassungsgerichtsverfahren bis hin zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen nach dem StrEG. Kein Schutz besteht jedoch, wenn der Vorwurf mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt. Für manche Leistungen, etwa die Prozessbeobachtung, den erweiterten Zeugenbeistand oder die Koordination, ist die Zustimmung der NRV nötig.
Häufige Fragen
Bin ich auch bei Vorwürfen aus meiner selbstständigen Arbeit geschützt?
Nein. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Vorwurf mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt.
Wann gilt eine Tätigkeit als sonstige selbstständige Tätigkeit?
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (etwa Löhne oder Gehälter) und keine Einkünfte aus Rente sind.
Übernimmt der Rechtsschutz auch die Verteidigung bei einer Durchsuchung?
Ja. Der Schutz erstreckt sich auf Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.
Ist auch eine Entschädigung nach dem StrEG mitversichert?
Ja. Der Schutz umfasst die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), etwa für Urteilsfolgen, vorläufige Festnahme, Haft und Beschlagnahme.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024