Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) greift der Versicherungsschutz überall dort, wo ein Gericht oder eine Behörde in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder Madeira zuständig ist und der Versicherte dort seine Rechtsinteressen verfolgt.
Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in einem der folgenden Gebiete gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Versicherte seine Rechtsinteressen dort verfolgt:
- Europa
- Anliegerstaaten des Mittelmeers
- Kanarische Inseln
- Madeira
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt in einem bestimmten geografischen Bereich. Voraussetzung ist, dass ein Gericht oder eine Behörde in diesem Gebiet zuständig ist oder wäre und der Versicherte dort seine Rechtsinteressen verfolgt. Abgedeckt sind Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Kanarischen Inseln und Madeira.
Häufige Fragen
In welchen Regionen greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira.
Welche Voraussetzung muss neben dem Gebiet erfüllt sein?
Ein Gericht oder eine Behörde muss in dem jeweiligen Gebiet gesetzlich zuständig sein oder wäre es, und der Versicherte muss seine Rechtsinteressen dort verfolgen.
Gilt der Schutz auch außerhalb Europas?
Ja, neben Europa sind auch die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Kanarischen Inseln und Madeira erfasst.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024