Wie lange läuft ein Rechtsschutzvertrag der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) und wann kann man kündigen? Der Vertrag gilt für die im Versicherungsschein angegebene Zeit. Bei mindestens einjähriger Laufzeit verlängert er sich automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für kürzere und für mehr als dreijährige Laufzeiten gelten eigene Regeln.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn niemand rechtzeitig kündigt – die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf beim jeweils anderen ankommen. Kürzere Verträge unter einem Jahr enden von selbst. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren dürfen Sie schon zum Ende des dritten Jahres oder jedes Folgejahres kündigen.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Rechtsschutzvertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.
Bis wann muss ich kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert?
Die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit zugehen. Kündigen können sowohl Sie als auch der Versicherer.
Was gilt bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag bereits zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024