Wer eine Anzeige oder Erklärung an die VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) in der Rechtsschutzversicherung richten möchte, wendet sich an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle. Empfohlen wird dabei die Textform, auch wenn sie gesetzlich oder vertraglich nicht ausdrücklich verlangt ist.
Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle zu richten.
Sie sollten auch dann in Textform erfolgen, wenn eine solche Form weder im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen und Erklärungen an den Versicherer gehen an dessen Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannte zuständige Geschäftsstelle. Es wird empfohlen, dafür die Textform zu nutzen – auch dann, wenn weder das Gesetz noch der Versicherungsvertrag dies ausdrücklich verlangt.
Häufige Fragen
Wohin muss ich meine Mitteilungen an den Versicherer schicken?
An die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein bzw. in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle.
In welcher Form sollte ich Anzeigen und Erklärungen abgeben?
Sie sollten in Textform erfolgen, auch wenn das Gesetz oder der Versicherungsvertrag diese Form nicht ausdrücklich vorschreibt.
Woran erkenne ich, welche Geschäftsstelle für mich zuständig ist?
Die zuständige Geschäftsstelle ist im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen bezeichnet.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024