Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) unterstützt Versicherte, wenn ihnen ein Verstoß gegen Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrecht im Zusammenhang mit der versicherten selbstständigen Tätigkeit vorgeworfen wird. Der Schutz reicht von der Strafverteidigung über Durchsuchungen, Untersuchungsausschüsse und Kronzeugenregelung bis zu Entschädigungsansprüchen nach Strafverfolgungsmaßnahmen.
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Vorschriften des
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und
- Disziplinar- und Standesrechts.
Der Vorwurf muss beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen mit der im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder erzielt werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) und keine Einkünfte aus Rente sind.
Der Versicherungsschutz hat folgenden Umfang:
- Strafverteidigung: die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren einschließlich des Aufwands für einvernehmliche Beendigungen der Verfahren.
- Kronzeugenregelung: wenn Versicherte sich auf eine Kronzeugenregelung berufen.
- Untersuchungsausschuss: die Vertretung von Versicherten in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
- Durchsuchung: bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen.
- Verwaltungsrecht: in Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dienen, die Verteidigung in Strafverfahren zu unterstützen oder deren Einleitung zu verhindern.
- Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand): im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlastungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird.
- Verfassungsrecht: in Verfahren vor Verfassungsgerichten.
- Firmenstellungnahme: für die Vertretung versicherter Unternehmen gegenüber Strafgerichten, Strafverfolgungsbehörden sowie allen Stellen, die befugt sind, wegen Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln.
- Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren.
- Wiederaufnahmeverfahren.
- Prozessbeobachtung: die Beobachtung anderer Prozesse, die für die Verteidigung von Bedeutung sein können, sofern wir zustimmen.
- die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen:
- Straf- und Zeugenentschädigung,
- Freiheitsentziehung,
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Sanktion durch Berufs- oder Fahrverbot,
- Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung),
- Vermögenssicherung durch dinglichen Arrest,
- aktive und passive Dienstaufsichtsbeschwerde,
- Überwachung der Telekommunikation,
- Online-Durchsuchung,
- erkennungsdienstliche Behandlung,
- körperliche Untersuchung.
- Koordination: soweit in einem Ermittlungsverfahren gegen Versicherte mehrere Beschuldigte oder Zeugen betroffen sind. Für die Einschaltung eines Anwaltes, dessen Aufgabe es ist, die Tätigkeit der Beschuldigtenverteidiger und Zeugenbeistände zu koordinieren, ist unsere Zustimmung erforderlich.
- Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Damit ist unter anderem die Entschädigung für Urteilsfolgen und andere Strafverfolgungsmaßnahmen gemeint, wie die vorläufige Festnahme, die Haft sowie die Beschlagnahme.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Rechtsschutz greift, wenn Versicherten vorgeworfen wird, gegen Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrecht verstoßen zu haben, und dieser Vorwurf mit der im Versicherungsschein genannten selbstständigen Tätigkeit zusammenhängt. Als sonstige selbstständige Tätigkeit gelten dabei steuerliche Einkünfte, die weder aus nichtselbstständiger Arbeit noch aus Rente stammen. Abgedeckt ist ein breites Spektrum – von der eigentlichen Strafverteidigung über Durchsuchungen, Untersuchungsausschüsse und Zeugenbeistand bis hin zu Verfassungsverfahren und Entschädigungsansprüchen nach Strafverfolgungsmaßnahmen. Für einige Leistungen ist die vorherige Zustimmung des Versicherers erforderlich.
Häufige Fragen
Welche Rechtsverstöße sind von diesem Straf-Rechtsschutz erfasst?
Erfasst ist der Vorwurf der Verletzung von Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Disziplinar- und Standesrechts. Der Vorwurf muss mit der im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.
Was bedeutet eine sonstige selbstständige Tätigkeit?
Sie liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder erzielt werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (etwa Löhne oder Gehälter) und keine Einkünfte aus Rente sind.
Ist auch der Beistand für einen Entlastungszeugen mitversichert?
Ja. Im Rahmen der Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand) wird im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person übernommen, die als Entlastungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird.
Werden auch Entschädigungsansprüche nach einer Strafverfolgung unterstützt?
Ja. Der Schutz umfasst die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), unter anderem für Urteilsfolgen und Maßnahmen wie vorläufige Festnahme, Haft und Beschlagnahme.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024