Bei der VHV/Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) im Rechtsschutz kann sich der Beitrag ändern, wenn nach Vertragsabschluss ein für die Beitragsberechnung wesentlicher Umstand steigt oder sinkt – etwa mehr Mitarbeiter, ein höherer Jahresumsatz, eine höhere Jahresbruttomiete oder zusätzliche Fahrzeuge. Erhöht sich der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder wird die höhere Gefahr abgelehnt, besteht ein Kündigungsrecht; bei niedrigeren Umständen zahlen Sie weniger, müssen dies aber innerhalb von zwei Monaten anzeigen.
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen. Damit sichern wir eine höhere Gefahr ab.
Solche Umstände können folgende Änderungen sein:
- eine Erhöhung der Jahresbruttolohnsumme, der Anzahl der Mitarbeiter oder Mitglieder beim Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine,
- eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, auch inklusive des XXL-Bausteins, bei der Klausel zum Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen von Selbstständigen oder beim Spezial-Straf-Rechtsschutz,
- eine Erhöhung des Gesamtjahresumsatzes bei den Klauseln zum Firmenvertrags-Rechtsschutz, Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL sowie bei der Klausel zum Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und andere Heilberufe,
- eine Erhöhung der Jahresbruttomiete beim Vermieter-Rechtsschutz,
- ein weiteres oder mehrere weitere Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz,
- eine Steigerung der Betriebsfläche beim Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz.
Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen.
In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kündigen:
- Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als 10 Prozent oder
- wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
Wenn wir Sie zumindest in Textform auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Erläuterung für „grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
- Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
- Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
- Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Erläuterung für „grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.
Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz:
- Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat.
- Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn
- die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde oder
- ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich nach Vertragsabschluss Umstände, die für die Beitragshöhe wichtig sind – zum Beispiel mehr Mitarbeiter, ein höherer Umsatz, eine höhere Miete oder zusätzliche Fahrzeuge –, darf der Versicherer den Beitrag anpassen. Steigt der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder wird die höhere Gefahr abgelehnt, dürfen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen. Sinkende Umstände müssen Sie innerhalb von zwei Monaten melden, sonst wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt Ihrer Meldung gesenkt. Machen Sie geforderte Angaben nicht oder vorsätzlich falsch, kann das Versicherungsschutz und Vertrag gefährden.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer meinen Rechtsschutz-Beitrag erhöhen?
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren Beitrag rechtfertigt – etwa mehr Mitarbeiter, eine höhere Lohnsumme, ein höherer Jahresumsatz, eine höhere Jahresbruttomiete, zusätzliche Fahrzeuge oder eine größere Betriebsfläche. Der Versicherer muss sein Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Gefahrerhöhung ausüben.
Kann ich kündigen, wenn sich mein Beitrag erhöht?
Ja. Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich Ihr Beitrag um mehr als 10 Prozent erhöht oder wenn der Versicherer die Absicherung der höheren Gefahr ablehnt. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Frist möglich; der Versicherer muss Sie auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Was passiert, wenn sich ein Umstand ändert, der einen niedrigeren Beitrag rechtfertigt?
Dann können Sie ab diesem Zeitpunkt nur noch den niedrigeren Beitrag zahlen. Sie müssen den Umstand aber innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Melden Sie es später, wird der Beitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie den Versicherer informiert haben.
Was gilt, wenn ich die geforderten Angaben zur Beitragsberechnung nicht mache?
Nach einer Aufforderung in mindestens Textform müssen Sie die Angaben innerhalb eines Monats zuschicken. Andernfalls kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Vorsätzlich falsche oder unterlassene Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024