Wer mit dem Rechtsschutz der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) unzufrieden ist, kann sich zunächst direkt an das Unternehmen in Mannheim wenden und darüber hinaus den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle einschalten, sich an die BaFin als Aufsicht richten oder den Rechtsweg beschreiten – wobei für Letzteren kein Versicherungsschutz besteht.
Es ist das Interesse des Versicherers, den Versicherungsnehmer mit seinen Leistungen zufriedenzustellen. Sollte dies einmal nicht gelingen, empfiehlt sich zunächst der direkte Kontakt, um die Sache zu klären:
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
Telefon: +49 621 4204-888
Telefax: +49 621 4204-180
E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de
Darüber hinaus bestehen folgende Möglichkeiten:
Versicherungsombudsmann
Wer als Verbraucher mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden ist, kann sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696-000
Fax.: 0800 3699-000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsaufsicht
Wer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zufrieden ist, kann sich auch an die zuständige Aufsicht wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel.: 0800 2100-500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Zu beachten ist, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Zu beachten ist jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn man mit dem Versicherer unzufrieden ist, sollte man sich am besten zuerst direkt an ihn wenden. Zusätzlich kann man sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann als kostenfreie und unabhängige Schlichtungsstelle richten oder eine Beschwerde bei der BaFin einreichen, die allerdings keine einzelnen Streitfälle verbindlich entscheidet. Außerdem steht der Rechtsweg offen, für den jedoch kein Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit dem Versicherer unzufrieden bin?
Am besten nehmen Sie zunächst direkt Kontakt zur Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft in Mannheim auf. Zusätzlich können Sie den Versicherungsombudsmann, die BaFin oder den Rechtsweg nutzen.
Ist das Verfahren beim Versicherungsombudsmann für mich mit Kosten verbunden?
Nein. Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. An sie können Sie sich wenden, wenn Sie mit der Betreuung nicht zufrieden sind.
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich den Rechtsweg beschreite?
Nein. Sie haben zwar die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, für diesen besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024