In der Zusatzleistung der Kfz-Versicherung der VHV erweitert sich der Schutz spürbar: Eigenschäden an weiteren eigenen Fahrzeugen und Sachen sind bis 100.000 EUR pro Jahr abgesichert (500 EUR Selbstbeteiligung), Unterschlagung ist ausnahmslos mitversichert, Kurzschluss-Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten und Tierbiss-Folgeschäden sind eingeschlossen, Neu- und Kaufpreisentschädigung gelten 36 Monate, und es gibt eine pauschale Wertminderung von 5 % sowie eine erweiterte Leistungs-Update-Garantie.
In der Zusatzleistung EXKLUSIV gelten – abweichend von den Regelungen der übrigen Abschnitte – die folgenden Besonderheiten.
Erweiterte Eigenschadendeckung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst zusätzlich Sachschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen verursachen an:
- anderen eigenen und auf Sie zugelassenen Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads (auch auf Ihrem eigenen Grundstück),
- Ihnen gehörenden Gebäuden,
- sonstigen Sachen.
Ihre Selbstbeteiligung für derartige Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 100.000 EUR.
Entwendung
- Unterschlagung ist ausnahmslos mitversichert.
- Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine Entwendung nicht mitversicherter Fahrzeugteile (zum Beispiel Mantel, Tasche, Koffer) verursacht werden. Dies gilt nicht für Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs herbeigeführt werden. Beispiel: Aufschlitzen des Sitzes, Tritte gegen das Fahrzeug.
- Zusätzlich erfolgt bei Liegenlassen oder Verlieren der Fahrzeugschlüssel eine hälftige Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Ergänzend sind durch Kurzschluss bedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten (zum Beispiel Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) mitversichert. Die geltende Leistungsobergrenze gilt uneingeschränkt.
Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten (zum Beispiel Informations- und Unterhaltungssystem).
Voraussetzung für den Ersatz eines Aggregatschadens ist, dass ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Kurzschlussschaden zurückzuführen ist.
Tierbiss-Folgeschäden
Tierbiss-Folgeschäden aller Art sind mitversichert. Die geltende Leistungsobergrenze gilt uneingeschränkt.
Neupreisentschädigung
Die Neupreisentschädigung wird unter den genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt.
Kaufpreisentschädigung
Die Kaufpreisentschädigung wird unter den genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt.
Wertminderung
Ergänzend zu den Reparaturkosten zahlen wir eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten. Voraussetzung ist:
- Der Pkw, das Kraftrad, das Leichtkraftrad, das Trike oder das Quad ist zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nicht älter als 36 Monate.
- Die Reparaturkosten übersteigen 1.000 EUR.
Kein Abzug neu für alt
Kein Abzug neu für alt erfolgt bei:
- Autoradios und Geräten, die der Sprach- und Musikwiedergabe dienen, nebst Zubehör,
- Funk-Geräten,
- Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen oder entsprechenden Mehrzweckgeräten.
Überführungs- bzw. Bereitstellungskosten
Bei der Abrechnung eines Schadens nach der Neupreisentschädigung ersetzen wir auch die Überführungskosten beziehungsweise Bereitstellungskosten bei einer Selbstabholung ab Herstellerwerk bis zu einer Höhe von 1.500 EUR. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 36 Monate ist.
Verzicht auf Abzug bei Neupreisentschädigung
Bei der Neupreisentschädigung verzichten wir unter den genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten auf einen Abzug.
Leistungs-Update-Garantie
In Erweiterung gelten auch künftige Leistungsverbesserungen der Zusatzleistung EXKLUSIV für Ihren Vertrag. Die Verbesserungen gelten ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit der neuen Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Mit der Zusatzleistung EXKLUSIV erweitert sich der Kfz-Schutz an mehreren Stellen: Schäden an weiteren eigenen Fahrzeugen und Sachen sind mitversichert, ebenso Unterschlagung, bestimmte Kurzschluss-Folgeschäden und Tierbiss-Folgeschäden. Neu- und Kaufpreisentschädigung sowie der Verzicht auf Abzüge gelten jeweils 36 Monate, außerdem gibt es eine pauschale Wertminderung und einen Ersatz von Überführungskosten. Über die Leistungs-Update-Garantie profitieren Sie zudem automatisch von künftigen Verbesserungen dieser Zusatzleistung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Eigenschäden in der Zusatzleistung EXKLUSIV?
Die Selbstbeteiligung für solche Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. Die maximale Entschädigung pro Versicherungsjahr liegt bei 100.000 EUR.
Sind Vandalismusschäden bei einem Diebstahlversuch mitversichert?
Nein. Beschädigungen durch die Entwendung nicht mitversicherter Fahrzeugteile sind versichert, nicht jedoch Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs entstehen – etwa Aufschlitzen des Sitzes oder Tritte gegen das Fahrzeug.
Wie lange gelten Neupreis- und Kaufpreisentschädigung?
Sowohl die Neupreisentschädigung als auch die Kaufpreisentschädigung werden unter den jeweils genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 36 Monaten gewährt.
Wann wird eine pauschale Wertminderung gezahlt?
Eine pauschale Wertminderung von 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten wird gezahlt, wenn das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 36 Monate ist und die Reparaturkosten 1.000 EUR übersteigen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025