Bei der VHV Kraftfahrtversicherung profitieren Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Leistungsverbesserungen: Verbessert der Versicherer die Leistungen im Bereich der versicherten Leistungen der Kraftfahrtversicherung, gelten diese neuen Vorteile auch für bereits abgeschlossene Versicherungsarten und Zusatzleistungen – und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die neuen Bedingungen gültig werden.
Künftige Leistungsverbesserungen innerhalb des Abschnitts zu den Leistungen Ihrer Kraftfahrtversicherung gelten auch für die von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsarten und Zusatzleistungen.
Die Verbesserungen gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem die neuen Bedingungen gültig werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer die Leistungen im Bereich der Kraftfahrtversicherung künftig verbessert, gelten diese Verbesserungen ohne zusätzliches Zutun auch für die von Ihnen bereits abgeschlossenen Versicherungsarten und Zusatzleistungen. Wirksam werden die verbesserten Leistungen ab dem Zeitpunkt, zu dem die neuen Bedingungen gültig sind.
Häufige Fragen
Gelten neue Leistungsverbesserungen auch für meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Künftige Leistungsverbesserungen im Bereich der Leistungen Ihrer Kraftfahrtversicherung gelten auch für die von Ihnen bereits abgeschlossenen Versicherungsarten und Zusatzleistungen.
Ab wann greifen die verbesserten Leistungen?
Die Verbesserungen gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem die neuen Bedingungen gültig werden.
Muss ich für die verbesserten Leistungen selbst aktiv werden?
Nach dem Abschnittsinhalt gelten die Leistungsverbesserungen automatisch auch für Ihre abgeschlossenen Versicherungsarten und Zusatzleistungen. Weitergehende Voraussetzungen hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025