Wenn Versicherungsnehmer oder Versicherte ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen müssen, übernimmt die VHV in der Rechtsschutzversicherung die dafür erforderlichen Leistungen – allerdings nur im vereinbarten Umfang, dem sogenannten Rechtsschutz.
Der Versicherer erbringt die Leistungen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlich sind. Diese Leistungen erfolgen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Was bedeutet das konkret?
Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Versicherer die notwendigen Leistungen übernimmt, wenn Versicherungsnehmer oder Versicherte ihre rechtlichen Interessen durchsetzen wollen. Dabei gilt der Schutz stets nur in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Was ist die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung?
Sie erbringt die Leistungen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlich sind.
Wer ist durch den Rechtsschutz abgesichert?
Abgesichert sind der Versicherungsnehmer und der Versicherte bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.
In welchem Umfang werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden im vereinbarten Umfang erbracht, der als Rechtsschutz bezeichnet wird.
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