In der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung der VHV deckt der Versicherungsschutz mehrere Leistungsarten ab: von Schadenersatz-Rechtsschutz über Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungs-Rechtsschutz bis hin zu Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten. So lässt sich nachvollziehen, in welchen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten rechtliche Interessen wahrgenommen werden und wo besondere Grenzen gelten, etwa bei vorsätzlichen Vergehen oder Verbrechen.
In Verkehrssachen umfasst der Versicherungsschutz die folgenden Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht bereits im Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
Steuer-Rechtsschutz
Vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalles (Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen).
Verwaltungs-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten (Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen).
Straf-Rechtsschutz
Für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines verkehrsrechtlichen Vergehens.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Es besteht also kein Versicherungsschutz bei dem Vorwurf eines Verbrechens in jedem Fall.
Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Für den Anschluss des Versicherungsnehmers an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn der Versicherungsnehmer durch eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Tat nach den in der Strafprozessordnung näher aufgeführten Strafbestimmungen verletzt oder betroffen ist.
- Für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nach deutschem Strafprozessrecht als Verletzten- oder Zeugenbeistand für den Versicherungsnehmer, wenn dieser durch eine der zuvor genannten Taten verletzt ist.
- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs vor einem deutschen Strafgericht im Zusammenhang mit einer der zuvor genannten Taten.
- Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers vor deutschen Gerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren wegen Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, soweit er durch eine der zuvor genannten Taten verletzt oder betroffen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz in Verkehrssachen ist in verschiedene Leistungsarten unterteilt, die jeweils bestimmte rechtliche Interessen abdecken – vom Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen über Streitigkeiten aus Verträgen und dinglichen Rechten bis zu steuer-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Hinzu kommen die Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Vergehen und Ordnungswidrigkeiten sowie Unterstützung für Opfer von Gewaltstraftaten. Beim Straf-Rechtsschutz gilt: Wird ein vorsätzliches Vergehen rechtskräftig festgestellt, muss der Versicherungsnehmer die Kosten erstatten, und beim Vorwurf eines Verbrechens besteht in jedem Fall kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ist der Straf-Rechtsschutz auch bei vorsätzlichen Taten gedeckt?
Beim Vorwurf eines verkehrsrechtlichen Vergehens besteht zunächst Versicherungsschutz für die Verteidigung. Wird jedoch rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, muss er dem Versicherer die Kosten erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Gibt es Versicherungsschutz bei dem Vorwurf eines Verbrechens?
Nein. Bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht in jedem Fall kein Versicherungsschutz.
Welche Leistungen gibt es für Opfer von Gewaltstraftaten?
Abgedeckt sind unter anderem der Anschluss als Nebenkläger an eine öffentliche Klage, die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes als Verletzten- oder Zeugenbeistand, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs sowie die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz einschließlich des vorgeschalteten Widerspruchsverfahrens.
Deckt der Sozialgerichts-Rechtsschutz jede sozialrechtliche Sache ab?
Nein, er gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten nur in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalles.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025