Bei der Kfz-Versicherung der VHV gelten bei einem Fahrzeugwechsel besondere Regeln, wenn der erste oder einmalige Beitrag für den neuen Vertrag nicht rechtzeitig gezahlt wird: Statt der strengen Erstbeitragsregeln kommen dann die günstigeren Folgebeitrags-Regelungen zur Anwendung, sofern zwischen altem und neuem Vertrag höchstens sechs Monate liegen und Fahrzeugart sowie Verwendungszweck gleich sind.
Wenn Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns versichern (Fahrzeugwechsel), gelten für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags besondere Regeln zu Ihren Gunsten:
- Wir wenden die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag an.
- Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen.
- Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich.
Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wechseln Sie das Fahrzeug und zahlen den ersten Beitrag für den neuen Vertrag nicht rechtzeitig, behandelt der Versicherer dies milder: Es gelten die günstigeren Regeln zum Folgebeitrag, und ein rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes wird nicht geltend gemacht. Das setzt voraus, dass zwischen altem und neuem Vertrag nicht mehr als sechs Monate liegen und dass Fahrzeugart und Verwendungszweck gleich sind. Kündigt der Versicherer wegen Nichtzahlung, kann er eine Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Für den neuen Vertrag werden dann die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag angewendet, und der Versicherer beruft sich nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes.
Welche Voraussetzungen müssen für diese günstigere Behandlung erfüllt sein?
Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs dürfen nicht mehr als sechs Monate liegen, und Fahrzeugart sowie Verwendungszweck der beiden Fahrzeuge müssen gleich sein.
Kann der Versicherer bei Nichtzahlung Kosten verlangen?
Ja. Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, kann er von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025