Wer bei der VHV Kraftfahrtversicherung seine vertraglichen Pflichten vorsätzlich verletzt, verliert den Versicherungsschutz, bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Bei einer Verletzung der Auskunfts- oder Aufklärungspflicht muss zuvor in Textform auf diese Folge hingewiesen worden sein; in der Kfz-Haftpflicht ist die Leistungsfreiheit auf höchstens 2.500 EUR beschränkt, bei besonders schwerer Verletzung auf bis zu 5.000 EUR.
Verletzen Sie eine Ihrer geregelten Pflichten vorsätzlich, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgende weitere Voraussetzung: Wir haben Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
Diese Hinweispflicht besteht jedoch nicht
- bei Falschangaben zum Versicherungsfall oder zum Umfang unserer Leistungspflicht, die von Ihnen ohne unser vorheriges Auskunfts- oder Aufklärungsverlangen getätigt werden oder
- bei Verletzung der Pflicht, den Unfallort nicht zu verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und ohne die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht).
Abweichend davon sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 2.500 EUR beschränkt.
Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von höchstens je 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht
- vorsätzlich und
- in besonders schwerwiegender Weise
verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort trotz eines Personen- oder schweren Sachschadens der Fall.
Vollständige Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.
Besonderheiten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei Rechtsstreitigkeiten
Verletzen Sie Ihre Pflichten zur
- Anzeige außergerichtlich geltend gemachter Ansprüche,
- Anzeige gerichtlich geltend gemachter Ansprüche oder
- Prozessführung durch uns
und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt:
- Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung entfällt der Versicherungsschutz, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Können Sie nachweisen, dass die Verletzung keinen Einfluss auf den Versicherungsfall oder die Leistung hatte, bleibt der Schutz bestehen – außer bei arglistigem Handeln. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind die Nachteile betragsmäßig begrenzt, meist auf höchstens 2.500 EUR und in besonders schweren Fällen auf höchstens 5.000 EUR.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Pflicht vorsätzlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer der geregelten Pflichten besteht kein Versicherungsschutz.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit auf die Leistung aus?
Der Versicherer darf die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, bleibt der Schutz bestehen.
Bis zu welchem Betrag greift die Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht?
Sie ist gegenüber Ihnen und mitversicherten Personen auf höchstens je 2.500 EUR beschränkt. Bei vorsätzlicher und besonders schwerwiegender Verletzung der Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht erhöht sich die Grenze auf höchstens je 5.000 EUR.
Bleibt der Schutz erhalten, wenn die Pflichtverletzung keine Folgen hatte?
Ja, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung gilt das nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025