Wer sein Fahrzeug neu versichert, genießt bei der VHV Kfz-Versicherung schon vorläufigen Versicherungsschutz, bevor der erste Beitrag bezahlt ist – in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht ab Aushändigung der Versicherungsbestätigung beziehungsweise ab Zulassung, in Kasko, Kraftfahrtunfall, Schutzbrief, Fahrerschutz und Auslandschutz nur nach ausdrücklicher Zusage. Der vorläufige Schutz wird mit Zahlung des ersten Beitrags endgültig, kann aber bei verspäteter Zahlung rückwirkend entfallen und ist jederzeit kündbar.
Bevor der Beitrag gezahlt ist, besteht nach den folgenden Bestimmungen vorläufiger Versicherungsschutz.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Händigt der Versicherer die Versicherungsbestätigung aus oder nennt er bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, besteht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorläufiger Versicherungsschutz. Dieser gilt ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird.
Ist das Fahrzeug bereits auf den Versicherungsnehmer zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Kasko-, Kraftfahrtunfallversicherung, Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und Auslandschutz
In der Kasko- und der Kraftfahrtunfallversicherung sowie bei den Schutzbriefleistungen, beim Fahrerschutz und beim Auslandschutz besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn der Versicherer dies ausdrücklich zugesagt hat. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
Sobald der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt hat, geht der vorläufige in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
- der Versicherer den Antrag unverändert angenommen hat und
- der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (das heißt spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt hat.
In diesem Fall besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz. Das gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten hat.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Versicherungsnehmer wirksam.
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
Widerruft der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang der Widerrufserklärung beim Versicherer.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes hat der Versicherer Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Was bedeutet das konkret?
Schon bevor der Beitrag bezahlt ist, kann man vorläufigen Versicherungsschutz haben. In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht gilt er, sobald die Versicherungsbestätigung ausgehändigt beziehungsweise deren Nummer genannt wurde; für Kasko, Kraftfahrtunfall, Schutzbrief, Fahrerschutz und Auslandschutz nur bei ausdrücklicher Zusage. Mit Zahlung des ersten Beitrags wird der vorläufige zum endgültigen Schutz. Wird der Beitrag trotz unveränderter Annahme des Antrags nicht rechtzeitig gezahlt und ist das zu vertreten, entfällt der Schutz rückwirkend.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich in der Kfz-Haftpflicht vorläufig versichert?
Der vorläufige Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht gilt ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt er ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Gilt der vorläufige Schutz auch für Kasko und Schutzbrief?
In der Kasko- und Kraftfahrtunfallversicherung sowie bei Schutzbriefleistungen, Fahrerschutz und Auslandschutz besteht vorläufiger Versicherungsschutz nur, wenn der Versicherer dies ausdrücklich zugesagt hat. Er beginnt dann zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kann der vorläufige Versicherungsschutz nachträglich wegfallen?
Ja. Er entfällt rückwirkend, wenn der Versicherer den Antrag unverändert angenommen hat und der erste oder einmalige Beitrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt wurde. Dann besteht von Anfang an kein Versicherungsschutz – allerdings nur, wenn Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben.
Muss ich für den vorläufigen Versicherungsschutz einen Beitrag zahlen?
Ja, für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes hat der Versicherer Anspruch auf einen der Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025