Wer sein Fahrzeug bei der VHV in der Kfz-Versicherung außer Betrieb setzt, muss den Vertrag nicht kündigen: Er geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde die Abmeldung meldet. Erklärt wird, welchen eingeschränkten Schutz die Ruheversicherung bietet, welche Pflichten beim Abstellen des Fahrzeugs gelten, wann der Vertrag endet und was bei Saisonkennzeichen sowie bei Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen zu beachten ist.
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird der Vertrag dadurch nicht beendet.
Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn
- die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder
- Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen.
Diese Regelungen gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
Umfang der Ruheversicherung
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend abzustellen
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen).
Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den festgelegten Voraussetzungen leistungsfrei.
Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz nach den Regelungen zum Umfang und zu Ihren Pflichten bei der Ruheversicherung.
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
- wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
durchgeführt werden.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und den Schutzbriefleistungen besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
- Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, endet der Vertrag nicht automatisch, sondern läuft in der Regel beitragsfrei als Ruheversicherung weiter. In dieser Zeit besteht ein eingeschränkter Schutz für Haftpflicht und – unter bestimmten Voraussetzungen – Teilkasko, sofern Sie das Fahrzeug sicher abstellen und nicht nutzen. Bei Saisonkennzeichen gilt außerhalb der Saison ebenfalls Ruheversicherungsschutz, und für bestimmte Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen bleibt der Haftpflichtschutz erhalten.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Vertrag kündigen, wenn ich mein Fahrzeug abmelde?
Nein. Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll später wieder zugelassen werden, endet der Vertrag nicht. Er geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung meldet – außer die Abmeldung dauert weniger als zwei Wochen oder Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Schutzes.
Welchen Schutz habe ich während der Ruheversicherung?
Der Ruheversicherungsschutz umfasst die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie die Teilkaskoversicherung, sofern im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung bestand. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abstellen und nicht gebrauchen.
Wann endet der Vertrag bei fortdauernder Abmeldung?
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bin ich mit einem ungestempelten Kennzeichen versichert?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei den Schutzbriefleistungen besteht Schutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen, etwa zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung. Das gilt jedoch nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025