Wer sein Fahrzeug bei der VHV in der Kfz-Versicherung nutzt, muss klare Pflichten einhalten: Das Fahrzeug darf nur zum vereinbarten Zweck und nur von einem berechtigten Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis genutzt werden. Verboten sind Fahrten unter Alkohol oder berauschenden Mitteln sowie die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen. Zusätzlich gelten Regeln zu Wechselkennzeichen, Motorsportveranstaltungen sowie beim Fahrerschutz die Gurt- und Helmpflicht.
Das Fahrzeug darf nur zu dem Zweck verwendet werden, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Fahren nur mit Fahrerlaubnis
Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Nicht genehmigte Rennen
Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen). Das gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn das Wechselkennzeichen vollständig angebracht ist.
Zusätzlich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Das Fahrzeug darf bei einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität – einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen – nur gebraucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug wird in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen gebraucht.
- Für diesen Gebrauch des Fahrzeugs besteht eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach den Vorgaben des Pflichtversicherungsgesetzes.
Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für diese Fahrten gebrauchen lassen.
Zusätzlich beim Fahrerschutz
Alkohol und andere berauschende Mittel
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Gurtpflicht
Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, es sei denn, das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt.
Helmpflicht
Der Fahrer eines (Leicht-)Kraftrads oder eines offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugs (Trike oder Quad) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Was bedeutet das konkret?
Beim Gebrauch des Fahrzeugs sind bestimmte Pflichten einzuhalten: Es darf nur zum vereinbarten Zweck genutzt werden, nur von einem berechtigten Fahrer und nur von jemandem mit der nötigen Fahrerlaubnis. Fahrten unter Alkohol oder berauschenden Mitteln sind ebenso untersagt wie die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen. Für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen, für Motorsportveranstaltungen sowie beim Fahrerschutz für Gurt und Helm gelten zusätzliche Vorgaben.
Häufige Fragen
Wer darf das versicherte Fahrzeug fahren?
Nur ein berechtigter Fahrer, also wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Sie, der Halter oder der Eigentümer dürfen zudem nicht wissentlich zulassen, dass ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt. Außerdem ist die erforderliche Fahrerlaubnis notwendig.
Darf man mit dem Fahrzeug an Rennen teilnehmen?
Behördlich nicht genehmigte Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind untersagt – auch die dazugehörigen Übungsfahrten. Für Motorsportveranstaltungen gelten besondere Voraussetzungen: ein abgegrenztes Gebiet mit Zugangsbeschränkungen und eine Motorsporthaftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Was gilt beim Fahren unter Alkohol oder berauschenden Mitteln?
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen. Sie, der Halter oder der Eigentümer dürfen das Fahrzeug auch nicht von einem solchen Fahrer führen lassen.
Welche Pflichten gelten beim Fahrerschutz zu Gurt und Helm?
Der Fahrer muss während der Fahrt einen vorgeschriebenen Sicherheitsgurt angelegt haben, außer das Nichtanlegen ist gesetzlich erlaubt. Fahrer eines (Leicht-)Kraftrads oder eines offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugs (Trike oder Quad) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung Auto 2025