Wer bei der VHV / Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) im Rechtsschutz Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in Deutschland nutzt, ist als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter abgesichert – vorausgesetzt, Eigenschaft und Objekt sind im Versicherungsschein genannt. Zur Wohneinheit gehörende Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen, und der Schutz deckt mehrere Leistungsarten rund um Wohnung und Grundstück ab.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in einer der folgenden Eigenschaften nutzen:
- als Eigentümer,
- als Vermieter,
- als Verpächter,
- als Mieter,
- als Pächter,
- als sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaft und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen. Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen sich in Deutschland befinden.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
- Straf-Rechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Schutz gilt für Personen, die ein Grundstück, Gebäude oder einen Gebäudeteil in Deutschland nutzen – etwa als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder als sonstiger Nutzungsberechtigter. Voraussetzung ist, dass sowohl die jeweilige Eigenschaft als auch das Objekt im Versicherungsschein eingetragen sind. Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze, die zur Wohneinheit gehören, sind mitversichert. Abgedeckt sind mehrere Leistungsarten rund um Wohnung und Grundstück, darunter Steuer-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Häufige Fragen
In welcher Rolle bin ich für mein Grundstück oder Gebäude abgesichert?
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie ein Grundstück, Gebäude oder einen Gebäudeteil als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter nutzen.
Sind Garagen und Kfz-Abstellplätze mitversichert?
Ja, Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze, die einer Wohneinheit zuzurechnen sind, sind eingeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die genutzte Eigenschaft sowie das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein, und das Objekt muss sich in Deutschland befinden.
Welche Leistungsarten deckt dieser Rechtsschutz ab?
Er umfasst den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, den Straf-Rechtsschutz sowie den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024