Mit dem XXL-Baustein der VHV / Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) im Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter weitet sich der Schutz auf alle in Deutschland privat und selbst genutzten Wohneinheiten aus – auch die von Lebenspartner und Kindern. Zusätzlich gibt es erweiterten Schutz im Steuer-Rechtsschutz vor Gericht, bei Erschließungs- und Anliegerabgaben, einen Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit nach fünf Jahren sowie den Wegfall der Selbstbeteiligung bei vermittelter Erstberatung.
Haben Sie eine Wohneinheit versichert, erstreckt sich der Versicherungsschutz in den versicherbaren Eigenschaften auf alle Wohneinheiten, die
- in Deutschland befindlich,
- privat und
- selbst genutzt sind.
Ebenfalls versichert in den vorgenannten Eigenschaften sind in Deutschland befindliche, privat und selbst genutzte Wohneinheiten
- Ihres ehelichen/eingetragenen Lebenspartners oder des im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners,
- Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners minderjährigen Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder,
- Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners, in keiner ehelichen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten.
In den genannten Leistungsarten haben Sie einen erweiterten Versicherungsschutz:
Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sie haben Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die einer Klage vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen.
Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben
Die Ausschlussklausel hat keine Geltung bei Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben.
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben Sie Versicherungsschutz, wenn
- der XXL-Baustein mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen bei uns versichert ist,
- Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall erhalten haben.
In Abwandlung der allgemeinen Regelung müssen die Voraussetzungen des Versicherungsfalles also lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Die Bestimmung zur Wartezeit sowie die entsprechenden Ausschlüsse gelten dann nicht.
Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Der XXL-Baustein erweitert den Rechtsschutz auf alle in Deutschland privat und selbst genutzten Wohneinheiten – auch die des Lebenspartners und der Kinder unter bestimmten Voraussetzungen. Zusätzlich besteht Schutz in gerichtsvorgelagerten Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz sowie bei Erschließungs- und Anliegerabgaben. War der Baustein fünf Jahre ununterbrochen versichert und hatten Sie vorher keine Kenntnis vom Fall, greift der Schutz auch bei einem vor Vertragsbeginn eingetretenen Versicherungsfall. Wird eine per vermittelter Erstberatung erledigte Sache abgeschlossen, entfällt die Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Welche Wohneinheiten sind durch den XXL-Baustein zusätzlich versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle in Deutschland befindlichen, privat und selbst genutzten Wohneinheiten – auch auf die des ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten Lebenspartners und auf die minderjährigen sowie unter bestimmten Bedingungen volljährigen Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.
Bis wann sind volljährige Kinder mitversichert?
Volljährige, nicht in einer ehelichen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sind bis zu dem Zeitpunkt versichert, zu dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten.
Gilt der Schutz auch, wenn der Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist?
Ja, wenn der XXL-Baustein mindestens fünf Jahre ununterbrochen bei uns versichert ist und Sie nicht vor Ablauf dieser fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall erhalten haben. Wartezeit-Bestimmung und die entsprechenden Ausschlüsse gelten dann nicht.
Wann entfällt die Selbstbeteiligung?
Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen, wenn der Versicherer Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt hat und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024