Beim VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) Rechtsschutz gibt es zahlreiche Rechtsangelegenheiten, für die kein Versicherungsschutz besteht – etwa Streitigkeiten rund um Krieg und innere Unruhen, Bau und Grundstückskauf, Kapitalanlagen und Kryptowährungen, Familien- und Erbrecht, kollektives eitsrecht oder Insolvenzverfahren. Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, Verfahren vor Verfassungs- und internationalen Gerichten sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit vorsätzlichen Straftaten sind ausgenommen.
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit:
- Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben.
- Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
- Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Erläuterung: Immissionen sind Einwirkungen wie z. B. Erschütterungen).
- Dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll.
- Der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten. Gleiches gilt für die Planung oder Errichtung einer sonstigen baulichen Anlage.
- Der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen. Gleiches gilt für die bauliche Veränderung einer sonstigen baulichen Anlage.
- Auch bei der Finanzierung eines der vorstehend genannten Bau-Vorhaben haben Sie keinen Versicherungsschutz.
- Fracking („Hydraulic Fractioning“, ein Verfahren zur Gewinnung von Gas oder Erdöl).
- Der Herstellung, dem Vertrieb, der Anwendung, der Freisetzung, der Entsorgung oder der befürchteten oder tatsächlichen Einwirkung von PFAS. PFAS sind fluorierte Substanzen, die mindestens eine vollständig fluorierte Methyl- oder Methylen-Gruppe (ohne daran gebundenes Wasserstoff-, Chlor-, Brom- oder Iod-Atom) enthalten.
Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht in folgenden Fällen:
- Sie wollen Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche abwehren (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen). Ausnahme: Der Schadenersatz- oder Unterlassungsanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt von Ihnen Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz versichert).
- Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).
- Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel: aus dem Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers einer GmbH oder eines Vorstandes einer Aktiengesellschaft).
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Ausnahme in Bezug auf Urheberrecht: Im Rechtsschutz im Urheberrecht greift dieser Ausschluss nicht.
- Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit:
- Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung.
- Dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, sowie Beteiligungen (z. B. Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierung.
- Dem Ankauf, der Veräußerung und der Produktion von Kryptowährungen (virtuelle Währungen) und deren Finanzierung.
- Sonstigen Kapitalanlagen aller Art und deren Finanzierung.
- Vorgetäuschten Kapitalanlagen aller Art und deren Finanzierung.
Von den vorstehend genannten Fällen (Ankauf, Veräußerung, Verwaltung, Produktion, Finanzierung) ausgenommen sind:
- Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch.
- Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen.
- Vermögenswirksame Leistungen.
- Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten.
- Spareinlagen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).
- Steuerlich geförderte oder betriebliche Altersvorsorgeprodukte.
- Private Renten- und Kapitallebensversicherungen, soweit sie nicht fondsgebunden sind.
Weitere Fälle ohne Versicherungsschutz:
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrechts. Ausnahme: Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht greift dieser Ausschluss nicht.
- Sie wollen gegen uns, unser Schadenabwicklungsunternehmen oder aufgrund einer fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen von uns beauftragte Versicherungsvertreter vorgehen.
- Streitigkeiten wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben. Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung.
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten an Grundstücken (Timesharing), Gebäuden oder Gebäudeteilen.
- Sie nehmen Ihre Interessen als Eigentümer oder Halter eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft oder Anhängers wahr.
- Risiken, die Ihren ausländischen Betriebsstätten, Tochtergesellschaften oder sonstigen Einrichtungen zuzuordnen sind.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen:
- Vor Verfassungsgerichten.
- Vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (Beispiel: Europäischer Gerichtshof). Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahr.
- In ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll (Beispiel: Zwangsversteigerung Ihres Fahrzeugs infolge eines Insolvenzantrags). Ausnahme: Im Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren greift dieser Ausschluss nicht.
- In ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über das Vermögen eines anderen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll. Von diesem Ausschluss nicht umfasst sind Ihre Forderungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber und die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle.
- Bei Streitigkeiten in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
- In Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes. Ausnahme: Ihnen droht eine Eintragung in das deutsche Fahreignungsregister (FAER) und zugleich wird das Verfahren nicht mit einer Kostenentscheidung wegen „Nichtermittlung des Fahrers“ abgeschlossen. Wird erst nachträglich bekannt, dass das Verfahren mit einer solchen Kostenentscheidung abgeschlossen ist, sind Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zu erstatten.
- In ursächlichem Zusammenhang mit Vorschriften aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie mit Regelungen zur Sozialhilfe, zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, zum Bürgergeld und zum Wohngeld.
- In ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen.
- In ursächlichem Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren, die dem Schutz der Umwelt (vor allem von Boden, Luft und Wasser) dienen, insbesondere Streitigkeiten aufgrund von Immissionsschutzgesetzen.
- In ursächlichem Zusammenhang mit staatlichen Subventionen, Finanz- oder Beihilfen.
- In ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornografischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen, soweit diese durch Sie vorgenommen worden sind oder sein sollen.
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem in folgenden Fällen:
- Es bestehen Streitigkeiten zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Rechtsschutzversicherungsvertrages, von Mitversicherten gegen Sie oder von Mitversicherten untereinander.
- Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.
- Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist (Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen).
- Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen (Beispiel: Sie bürgen für die Schuld eines Arbeitskollegen und sollen nun zahlen).
Es besteht in bestimmten Leistungsarten kein Versicherungsschutz, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Wird dies erst nachträglich bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt listet auf, welche Rechtsangelegenheiten von der Rechtsschutzversicherung ausgenommen sind. Dazu zählen unter anderem Fälle rund um Krieg und innere Unruhen, Bau und Grundstückskauf, Kapitalanlagen und Kryptowährungen, Familien- und Erbrecht, Insolvenzverfahren sowie die Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Für einige Ausschlüsse gelten ausdrückliche Ausnahmen, etwa im Beratungs-Rechtsschutz. Bei vorsätzlichen Straftaten und bei entgegenstehenden Sanktionen oder Embargos entfällt der Schutz ebenfalls.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich einen gegen mich gerichteten Schadenersatzanspruch abwehren möchte?
Grundsätzlich nicht, denn die Abwehr von Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüchen ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Anspruch auf einer Vertragsverletzung beruht.
Sind Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen und Kryptowährungen abgedeckt?
Nein, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapieren, Beteiligungen, Kryptowährungen und sonstigen Kapitalanlagen samt Finanzierung sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind jedoch bestimmte Bereiche wie Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten, Spareinlagen, vermögenswirksame Leistungen, geförderte Altersvorsorge oder nicht fondsgebundene Renten- und Kapitallebensversicherungen.
Habe ich Versicherungsschutz bei einem Verfahren wegen eines Parkverstoßes?
In der Regel nicht, da Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsverfahren wegen Halte- oder Parkverstößen ausgeschlossen sind. Eine Ausnahme greift, wenn Ihnen eine Eintragung in das Fahreignungsregister droht und das Verfahren nicht mit einer Kostenentscheidung wegen Nichtermittlung des Fahrers endet.
Was passiert bei einer vorsätzlich begangenen Straftat?
In bestimmten Leistungsarten besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen Straftat vorliegt. Wird dies erst nachträglich bekannt, müssen Sie bereits erbrachte Leistungen zurückzahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024