Wer im Rechtsschutz der VHV / Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) mitversichert ist, findet hier die Antwort: Versicherungsschutz besteht für Sie sowie im jeweils bestimmten Umfang für weitere im Versicherungsschein oder in den Bedingungen genannte Personen. Auch nächste Angehörige können nach Verletzung oder Tötung gesetzliche Ansprüche geltend machen. Zudem wird erklärt, wann Sie dem Versicherungsschutz mitversicherter Personen widersprechen können und wo das nicht geht.
Versicherungsschutz besteht für Sie und im jeweils bestimmten Umfang für die in den genannten Bestimmungen, in der Klausel zum Single-Rechtsschutz oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Personen.
Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen. Eine „natürliche Person" ist ein Mensch, eine „juristische Person" ist dagegen zum Beispiel eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder ein eingetragener Verein.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten sinngemäß auch für die mitversicherten Personen.
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen.
Warum können Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungsnehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen.
Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner können Sie nicht widersprechen.
Was bedeutet das konkret?
Neben Ihnen als Versicherungsnehmer sind auch weitere Personen mitversichert, soweit dies in den Bedingungen, in der Single-Rechtsschutz-Klausel oder im Versicherungsschein festgelegt ist. Werden Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet, können auch natürliche Personen ihre gesetzlichen Ansprüche über den Vertrag geltend machen. Für mitversicherte Personen gelten alle Vertragsbestimmungen sinngemäß. Verlangt eine mitversicherte Person Versicherungsschutz, können Sie widersprechen – nur bei Ihrem ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner geht das nicht.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Rechtsschutz außer für mich?
Der Versicherungsschutz besteht für Sie und im jeweils bestimmten Umfang für die in den Bedingungen, in der Klausel zum Single-Rechtsschutz oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Personen.
Sind auch Angehörige abgesichert, wenn mir bei einem Unfall etwas passiert?
Ja. Werden Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet, besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes zustehen. So können zum Beispiel nächste Angehörige Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen.
Kann ich verhindern, dass eine mitversicherte Person Versicherungsschutz erhält?
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie als Versicherungsnehmer dem widersprechen und zum Beispiel bestimmen, ob Kosten für mitversicherte Personen übernommen werden sollen.
Gilt der Widerspruch auch gegenüber meinem Ehe- oder Lebenspartner?
Nein. Bei Ihrem ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner können Sie dem Versicherungsschutz nicht widersprechen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024