Beim Single-Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) gilt der Schutz nur für Sie selbst, solange Sie unverheiratet sind, nicht in einer Partnerschaft leben und keinen Lebenspartner mitversichert haben. Heiraten Sie oder gehen Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, erweitert sich der Schutz auf den Partner – vorausgesetzt, Sie melden dies innerhalb von zwei Monaten.
Diese Klausel gilt, wenn Sie unverheiratet sind, nicht in einer ehelichen oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und mit uns auch nicht vereinbart haben, dass ein sonstiger Lebenspartner mitversichert sein soll.
In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz für Ihren ehelichen, eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner. Ebenso wenig sind Personen mitversichert, die allein über Ihren Lebenspartner mitversichert wären. Dies weicht von den Regelungen zur Mitversicherung ab.
Wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, erweitert sich Ihr Versicherungsschutz von diesem Zeitpunkt an um die Mitversicherung für den ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner.
Voraussetzung dafür ist:
- Sie teilen uns die Heirat oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft innerhalb von zwei Monaten mit.
- Erfolgt die Anzeige später als zwei Monate, beginnt der Versicherungsschutz für Ihren Lebenspartner erst mit dem Eingang der Anzeige bei uns.
Von dem Zeitpunkt der Mitversicherung an können wir den in unserem Tarif geltenden, höheren Beitrag verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Im Single-Rechtsschutz sind nur Sie selbst versichert, solange Sie unverheiratet sind, in keiner Partnerschaft leben und keinen Lebenspartner mitversichert haben. Ein Partner oder Personen, die nur über den Partner abgesichert wären, sind dann nicht geschützt. Heiraten Sie oder gehen Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, wird der Partner mitversichert, wenn Sie dies innerhalb von zwei Monaten melden. Ab der Mitversicherung kann ein höherer Tarifbeitrag verlangt werden.
Häufige Fragen
Ist mein Partner beim Single-Rechtsschutz mitversichert?
Nein. Solange Sie unverheiratet sind, nicht in einer ehelichen oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine Mitversicherung eines sonstigen Lebenspartners vereinbart haben, besteht kein Versicherungsschutz für Ihren Lebenspartner und für Personen, die nur über ihn mitversichert wären.
Was passiert, wenn ich heirate oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehe?
Ab diesem Zeitpunkt erweitert sich Ihr Versicherungsschutz um die Mitversicherung für den ehelichen oder eingetragenen Lebenspartner, sofern Sie die Heirat oder Eintragung innerhalb von zwei Monaten mitteilen.
Was gilt, wenn ich die Heirat zu spät melde?
Wenn Sie die Anzeige später als zwei Monate vornehmen, beginnt der Versicherungsschutz für Ihren Lebenspartner erst mit dem Eingang der Anzeige bei uns.
Ändert sich der Beitrag durch die Mitversicherung des Partners?
Ja. Ab dem Zeitpunkt der Mitversicherung kann der Versicherer den in seinem Tarif geltenden, höheren Beitrag verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024