Bei der VHV/Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) im Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira zuständig ist und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen. Diese sogenannte Europadeckung gilt für alle Leistungsarten, die sich nicht ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in den folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- auf den Kanarischen Inseln,
- auf den Azoren,
- auf Madeira.
Dies wird als Europadeckung bezeichnet.
Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei allein auf die Leistungsarten, die sich nicht ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie Ihre Rechtsinteressen in bestimmten Gebieten verfolgen und dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist. Dazu zählen Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira. Diese Europadeckung gilt allerdings nur für Leistungsarten, die nicht ausdrücklich einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht voraussetzen.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira, sofern dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen.
Was bedeutet die Europadeckung?
Mit Europadeckung ist der örtliche Geltungsbereich gemeint, der Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira umfasst.
Gilt der Versicherungsschutz für alle Leistungsarten im Ausland?
Nein. Er bezieht sich allein auf die Leistungsarten, die sich nicht ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024