Versicherungsschutz im Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) besteht grundsätzlich, wenn der Versicherungsfall nach Beginn und vor Ende des Vertrags eintritt – für bestimmte Leistungsarten wie eits-, Wohnungs- und Grundstücks- oder Steuer-Rechtsschutz gilt jedoch eine Wartezeit von zwei Monaten. Der Text erklärt, wann ein Versicherungsfall als eingetreten gilt, welcher von mehreren Fällen entscheidend ist und in welchen Konstellationen mit Vorgeschichte vor Vertragsbeginn kein Anspruch besteht.
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist.
Ausnahme: Für folgende Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit):
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Urheberrecht
- Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren
Handelt es sich beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraftfahrzeug, entfällt die Wartezeit.
Weitere Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die
- innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und
- im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen.
Der Versicherungsfall ist:
- Im Schadenersatz-Rechtsschutz das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.
- Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat.
- Im Beratungs-Rechtsschutz für Betreuungsrecht die Einleitung des Betreuungsverfahrens über Sie oder eine mitversicherte Person.
- Im Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren Ihr Antrag auf Eröffnung Ihres privaten Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter) gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll.
Wenn sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt, ist dessen Beginn maßgeblich.
Sind mehrere Versicherungsfälle eingetreten, ist der erste entscheidend. Wenn dieser erste Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt, erhalten Sie Versicherungsschutz. Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz.
Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
Der Versicherungsfall liegt zwar nach Beginn des Versicherungsschutzes. Diesem ging jedoch voraus, dass Sie vor Versicherungsbeginn
- einen Antrag bei einer Behörde (hierzu zählen auch Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) gestellt haben (Beispiel: Bestimmung des Grades einer Behinderung, Unfallanzeige bei einer Berufsgenossenschaft, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis),
- einen Antrag auf Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag gestellt haben (Beispiel: Anspruch auf BU-Rente oder Unfall-Invaliditätsleistung),
- ein Kündigungsrecht ausgeübt haben und der Versicherungsfall hängt mit der Beendigung des gekündigten Vertrages zusammen (Beispiel: Sie haben einen Mietvertrag gekündigt und nach Versicherungsbeginn gibt es Streit um die Kaution oder Schönheitsreparaturen).
Zu Ihren Gunsten bleiben Anträge und Kündigungen unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes gestellt oder ausgeübt wurden.
Kein Versicherungsschutz besteht außerdem, wenn Sie uns einen Versicherungsfall melden, aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert sind.
Ausnahme: Sie konnten Ihre Ansprüche mangels Kenntnis der den Versicherungsfall begründenden Tatsachen nicht eher geltend machen und melden uns den Versicherungsfall unverzüglich nach Kenntniserlangung.
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht kein Versicherungsschutz, wenn die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Abgaben (zum Beispiel Steuern, Gebühren) ganz oder teilweise vor Vertragsbeginn liegen.
In folgenden Fällen haben Sie ebenfalls keinen Versicherungsschutz:
- Sie berufen sich auf die Ausübung eines Rechts (z. B. Widerruf) und als Voraussetzung hierfür auf die Mangelhaftigkeit, Rechtswidrigkeit oder die Nichtbekanntgabe einer Belehrung oder Pflichtangabe. Diese Belehrung oder Pflichtangabe wurde Ihnen vor Beginn des Versicherungsschutzes gegeben oder hätte Ihnen gegeben werden müssen.
- Sie gehen gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vor. Die Gegenseite begründet die Kündigung im oder außerhalb des Kündigungsschreibens mit Fehlverhalten von Ihnen, das vor dem Beginn des Versicherungsschutzes stattgefunden hat oder stattgefunden haben soll. Die Fehlerhaftigkeit Ihres Verhaltens oder zumindest der Vorwurf dieses Fehlverhaltens war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages bekannt.
- Sie gehen gegen eine Abmahnung vor. Die Gegenseite begründet die Abmahnung mit Fehlverhalten von Ihnen, das vor dem Beginn des Versicherungsschutzes stattgefunden hat oder stattgefunden haben soll. Die Fehlerhaftigkeit Ihres Verhaltens oder zumindest der Vorwurf dieses Fehlverhaltens war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages bekannt.
- Sie möchten als Vermieter eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils eine Mieterhöhung durchsetzen. Die Zustimmung zur Mieterhöhung haben Sie vor dem Beginn des Versicherungsschutzes verlangt. Ihr Mieter hat dieser Mieterhöhung nicht oder nicht fristgerecht zugestimmt.
- Sie möchten als Vermieter eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils eine Kündigung des Mietvertrages durchsetzen, weil der Mieter Mietzahlungen nicht oder nicht fristgerecht leistet. Der Mieter begründet dies mit der Mangelhaftigkeit des Mietobjekts, die bereits vor dem Beginn des Versicherungsschutzes vorgelegen hat oder vorgelegen haben soll. Die Mangelhaftigkeit oder zumindest der Vorwurf der Mangelhaftigkeit war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages bekannt.
- Sie erhalten als Mieter eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils eine Kündigung des Mietvertrages, weil Sie Mietzahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet haben oder haben sollen, und möchten sich gegen die Kündigung bzw. deren Durchsetzung wehren. Sie begründen die Nichtzahlung der Miete mit einer Mangelhaftigkeit des Mietobjekts. Diese Mangelhaftigkeit lag bereits vor dem Beginn des Versicherungsschutzes vor und war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages bekannt.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlt der Versicherer, wenn der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit eintritt. Für einige Leistungsarten gilt jedoch eine Wartezeit von zwei Monaten ab Versicherungsbeginn – beim Neuwagen-Kauf oder -Leasing entfällt diese. Entscheidend ist stets der erste Versicherungsfall; liegt dieser vor Vertragsbeginn, besteht kein Schutz. Zudem gibt es mehrere Konstellationen, in denen der Schutz entfällt, weil die Vorgeschichte (Anträge, Kündigungen, bekanntes Fehlverhalten oder Mängel) bereits vor Vertragsbeginn lag.
Häufige Fragen
Gibt es beim Rechtsschutz eine Wartezeit, bevor ich Leistungen erhalte?
Ja. Für bestimmte Leistungsarten wie Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-, Steuer-, Sozialgerichts-, Verwaltungs-, Urheberrechts- sowie Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren besteht Versicherungsschutz erst zwei Monate nach Versicherungsbeginn. Beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht entfällt die Wartezeit, wenn es um einen Kauf- oder Leasingvertrag über ein fabrikneues Kraftfahrzeug geht.
Welcher Versicherungsfall zählt, wenn mehrere Ereignisse zusammenhängen?
Sind mehrere Versicherungsfälle eingetreten, ist der erste entscheidend. Tritt dieser erste Fall innerhalb der Vertragslaufzeit ein, besteht Versicherungsschutz. Liegt er vor Vertragsbeginn, besteht kein Anspruch. Erstreckt sich ein Fall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn mein Vertrag durch Berufsaufgabe oder Tod endet?
Dann besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nach Vertragsende eintreten und im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen.
Habe ich noch Schutz, wenn ich einen Fall erst nach dem Ende meiner Versicherung melde?
Nein, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr versichert sind. Ausnahme: Sie konnten Ihre Ansprüche mangels Kenntnis der begründenden Tatsachen nicht früher geltend machen und melden den Fall unverzüglich nach Kenntniserlangung.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024