Der Versicherungsschutz im Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) startet zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird nach Zugang des Versicherungsscheins fristgerecht gezahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt dabei in jedem Fall bestehen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich zahlen. Diese Zahlung hat nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu erfolgen.
Eine vereinbarte Wartezeit bleibt davon unberührt. Das bedeutet: Sie gilt in jedem Fall.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht. Damit er wirksam wird, müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlen. Falls eine Wartezeit vereinbart wurde, bleibt diese in jedem Fall bestehen.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Welche Bedingung muss ich für den Versicherungsschutz erfüllen?
Sie müssen den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Gilt eine vereinbarte Wartezeit trotzdem?
Ja, eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt und gilt in jedem Fall.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024