Wer mit dem XXL-Baustein im Verkehrs-Rechtsschutz der VHV / Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) abgesichert ist, erhält zusätzliche Leistungen: Rechtsschutz als Mieter und Pächter privat genutzter Garagen, Reisevertrags-Rechtsschutz für private Reiseverträge, Schutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie unter Bedingungen einen Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit. Zudem entfällt die Wartezeit und unter bestimmten Voraussetzungen die Selbstbeteiligung.
Rechtsschutz als Mieter und Pächter von Garagen
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist auch in Ihrer Eigenschaft als Mieter und Pächter von privat selbst genutzten Garagen vom Versicherungsschutz umfasst.
Reisevertrags-Rechtsschutz
Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz aus privatrechtlichen Reiseverträgen als Reisender. Dies gilt nicht, wenn der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz ausgeschlossen ist.
Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen.
Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-Rechtsschutz
Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren gegen Behörden, die der Klage vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen.
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben Sie im Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz, wenn:
- der XXL-Baustein mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen bei uns versichert ist,
- Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall erhalten haben.
Die Voraussetzungen des Versicherungsfalles müssen also lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein.
Die Bestimmung zur Wartezeit sowie die entsprechenden Ausschlüsse gelten dann nicht.
Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde.
Die Wartezeit entfällt.
Was bedeutet das konkret?
Der XXL-Baustein erweitert den Verkehrs-Rechtsschutz um mehrere Zusatzleistungen: Schutz als Mieter oder Pächter privat genutzter Garagen, Rechtsschutz aus privaten Reiseverträgen sowie Schutz in vorgeschalteten Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer- und Sozialgerichtsbereich. Zusätzlich kann bei mindestens fünf Jahren ununterbrochener Versicherung und ohne vorherige Kenntnis auch ein vor Vertragsbeginn eingetretener Fall abgedeckt sein. Die Wartezeit entfällt, und die Selbstbeteiligung wird bei vermitteltem Anwalt und erledigter Erstberatung nicht abgezogen.
Häufige Fragen
Bin ich mit dem XXL-Baustein auch als Mieter einer privat genutzten Garage abgesichert?
Ja, der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz umfasst auch Ihre Eigenschaft als Mieter und Pächter von privat selbst genutzten Garagen.
Greift der Reisevertrags-Rechtsschutz immer?
Es besteht Versicherungsschutz aus privatrechtlichen Reiseverträgen als Reisender. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz ausgeschlossen ist.
Kann ein Fall abgedeckt sein, der schon vor Vertragsbeginn eingetreten ist?
Ja, wenn der XXL-Baustein mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen versichert ist und Sie nicht vor Ablauf dieser fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall erhalten haben. Der Fall muss lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein.
Wird die Selbstbeteiligung immer abgezogen?
Nein. Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen, wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024