Im Rechtsschutz Ruhestand mit XXL-Baustein der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) sind zusätzlich verwandte und verschwägerte Personen mitversichert, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und am Wohnsitz gemeldet sind. Der Baustein erweitert den Schutz unter anderem auf Aufhebungsvereinbarungen, Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, Solar- und Fotovoltaikanlagen, Cyber-Straftaten, Vorbereitungshandlungen und selbstständige Tätigkeiten bis zu bestimmten Umsatz- und Einkommensgrenzen und verzichtet unter Bedingungen auf den Einwand der Vorvertraglichkeit.
Zusätzlich versichert sind Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind. Voraussetzung ist, dass diese Personen
- mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und
- an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.
Ist die Klausel zum Single-Rechtsschutz vereinbart, besteht für Personen, die lediglich mit Ihrem Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Versicherungsschutz.
Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgenden Bereichen:
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen
Im Arbeits-Rechtsschutz besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung.
Besonderheit beim Versicherungsfall: Abweichend von der sonst geltenden Regelung gilt das vom Arbeitgeber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsvereinbarung als Versicherungsfall.
Wir übernehmen die Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR.
Rechtliche Interessen aus Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter
Versichert ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkommen 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjahreseinkommen darüber, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Wir übernehmen die Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 35.000 EUR. Der Berufs-Rechtsschutz muss mitversichert sein.
Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen.
Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen.
Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – Widerspruch und Klage
Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht
Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht besteht abweichend von der sonstigen Regelung Versicherungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus.
Wir übernehmen die Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR.
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovoltaikanlagen
Abweichend von den sonstigen Bestimmungen besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit
- dem Erwerb,
- der Installation und
- dem Betrieb
einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.
Voraussetzung ist:
- Die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt.
- Die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum, und der Eigentumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend bezweckt.
- Die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als natürliche Person steht.
Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitversicherten Lebenspartner.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz,
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
- Straf-Rechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Rechtsschutz im Urheberrecht
Der Rechtsschutz im Urheberrecht ist versichert.
Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren
Der Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren ist versichert.
Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)
Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten besteht auch Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messengerdiensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige.
Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unterstützung Strafanzeige gegen diese Person.
Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.
Private Kapitalanlage
Die Ausschlussklausel zur privaten Kapitalanlage gilt nicht bei einem Anlagebetrag bis einschließlich 15.000 EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Erweiterungen bei versichertem Verkehrs-Rechtsschutz
Haben Sie den Verkehrs-Rechtsschutz versichert, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgende Bereiche, wobei die Wartezeit entfällt:
- Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten haben Sie auch Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen.
- Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-Rechtsschutz: Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen haben Sie auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen.
- Rechtsschutz als Mieter von Garagen: Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz in Ihrer Eigenschaft als Mieter und Pächter von privat selbst genutzten Garagen ist umfasst.
Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicherten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vorbereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages.
- Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbstständige Tätigkeit erstmalig ausüben, und die Tätigkeit ist zum Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach unserem Tarif versicherbar.
- Sie oder Ihr Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab. Dieser muss den tariflich größtmöglichen Leistungsumfang und die tariflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten.
Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder Ihr mitversicherter Lebenspartner den genannten Versicherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle Wartezeit ist zu berücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung gilt.
Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorbereitungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versicherungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung (Wartezeit) geschieht.
Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsvertrag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
- für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit,
- im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der Klausel zum Firmenvertrags-Rechtsschutz, der Klausel zum Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL sowie der Klausel zum Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe,
- für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmerichtlinien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
- für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Lebenspartner,
- für Ihren Lebenspartner, wenn die Klausel zum Single-Rechtsschutz vereinbart ist.
Vorsorge-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für ein neu entstandenes Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Voraussetzungen:
- Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages geändert.
- Das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen mitversicherten Person erstmalig, und zum Zeitpunkt der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif versicherbar.
- Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab – mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung.
Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartnerschaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversicherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
- für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit,
- als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der Klausel zum Firmenvertrags-Rechtsschutz, der Klausel zum Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL sowie der Klausel zum Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe,
- für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmerichtlinien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben Sie Versicherungsschutz, wenn
- der XXL-Baustein mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen bei uns versichert ist,
- Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall oder von diesen auslösenden Umständen erhalten haben.
Abweichend von der sonst geltenden Regelung müssen die Voraussetzungen des Versicherungsfalles also lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Die Bestimmung zur Wartezeit sowie die genannten Ausschlüsse gelten dann nicht.
Erweiterung auf selbstständige Tätigkeit
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Ihre selbstständige Tätigkeit und die Ihres Lebenspartners, wenn
- Sie bzw. Ihr Lebenspartner keine Mitarbeiter beschäftigen und
- der Gesamtumsatz Ihrer selbstständigen Tätigkeit und der Ihres Lebenspartners zusammen in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 EUR betrug.
Liegt der genannte Gesamtumsatz darüber, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Erläuterung: Der Gesamtumsatz ist die Summe aller Einnahmen, die Sie und Ihr Lebenspartner einzeln oder gemeinsam pro Kalenderjahr aus dieser Tätigkeit erzielen.
Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht in der Leistungsart Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, es sei denn, Sie nehmen rechtliche Interessen aus Versicherungsverträgen wahr.
Kein Versicherungsschutz besteht für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Lebenspartner. Ihr Lebenspartner ist zudem nicht versichert, wenn die Klausel zum Single-Rechtsschutz vereinbart ist.
Selbstbeteiligung bei Erstberatung
Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert den Rechtsschutz im Ruhestand deutlich: Neben mitversicherten verwandten oder verschwägerten Personen im Haushalt kommen zusätzliche Bereiche hinzu, etwa bei Aufhebungsvereinbarungen, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsverfahren, Solar- oder Fotovoltaikanlagen, Cyber-Straftaten sowie bei der Vorbereitung einer Selbstständigkeit. Für viele dieser Erweiterungen gelten feste Höchstbeträge sowie Einkommens- oder Umsatzgrenzen, oberhalb derer der Schutz vollständig entfällt. Unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet der Versicherer außerdem auf den Einwand der Vorvertraglichkeit und verzichtet bei einer per Vermittlung erledigten Erstberatung auf die Selbstbeteiligung.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024