Bei der VHV/Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) im Rechtsschutz sind Selbstständige abgesichert, wenn sie rechtliche Interessen aus Verträgen rund um Büro-, Praxis-, Betriebs- und Werkstatträume, aus Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von Werkzeugen, Maschinen und IT sowie aus eingekauften Dienstleistungen wie Werbung, Catering oder Aktenentsorgung wahrnehmen. Für berufsspezifische Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen gilt eine Versicherungssumme von 10.000 EUR, während bestimmte Bereiche wie Versicherungs- und Mietverträge ausgeschlossen bleiben.
Der Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen, die
- a) in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihren Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und deren Einrichtungen stehen (nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte). Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus den Bereichen berufsspezifische Hilfsgeschäfte oder eingekaufte Dienstleistungen handelt.
- b) sich auf Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von ausschließlich selbst genutzten Werkzeugen, nicht zulassungspflichtigen Maschinen, Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazugehörigen Software beziehen (berufsspezifische Hilfsgeschäfte).
- c) den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unternehmen zum Gegenstand haben: ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleistungen, Werbedienstleistungen, Aktenentsorgung, Catering sowie Messe- und Eventmanagement (eingekaufte Dienstleistungen).
Die Versicherungssumme für die unter b) und c) beschriebenen Fälle beträgt 10.000 EUR.
Sie haben keinen Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
- a) Versicherungsverträgen,
- b) dem Bereich des Handelsvertreterrechtes und des Maklerrechtes,
- c) Versicherungsfällen, wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt sind,
- d) Miet-, Pacht-, Leasing- und vergleichbaren Nutzungsverhältnissen über Grundstücke, Gebäude, Betriebe, Praxen oder Teile hiervon, sowie deren Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung oder Belastung,
- e) Verträgen über nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte gemäß Absatz 1 a), die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind,
- f) schuldrechtlichen Verträgen, in denen Sie eine von der Gegenseite zu entlohnende Leistung versprochen haben.
Was bedeutet das konkret?
Selbstständige erhalten Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Verträgen, die mit ihren Geschäftsräumen und deren Einrichtung zusammenhängen, für Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur selbst genutzter Werkzeuge, Maschinen und IT sowie für bestimmte eingekaufte Dienstleistungen wie Telekommunikation, Werbung, Aktenentsorgung, Catering und Event-Management. Für berufsspezifische Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen ist der Schutz auf eine Versicherungssumme von 10.000 EUR begrenzt. Bestimmte Bereiche sind ausgenommen, etwa Versicherungsverträge, Handelsvertreter- und Maklerrecht, Fälle mit Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung sowie Miet- und ähnliche Nutzungsverhältnisse über Grundstücke oder Gebäude.
Häufige Fragen
Welche Verträge von Selbstständigen sind hier abgesichert?
Abgesichert sind Verträge im Zusammenhang mit Büro-, Praxis-, Betriebs- und Werkstatträumen und deren Einrichtung, Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur selbst genutzter Werkzeuge, nicht zulassungspflichtiger Maschinen und IT-Anlagen inklusive Software sowie der Einkauf bestimmter Dienstleistungen wie Telekommunikation, Werbung, Aktenentsorgung, Catering und Messe- und Eventmanagement.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für berufsspezifische Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen?
Für die unter b) und c) beschriebenen Fälle beträgt die Versicherungssumme 10.000 EUR.
Für welche Angelegenheiten besteht kein Rechtsschutz?
Kein Rechtsschutz besteht unter anderem für Versicherungsverträge, das Handelsvertreter- und Maklerrecht, Fälle mit Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung, Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse über Grundstücke oder Gebäude sowie deren Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung oder Belastung, ferner für Verträge über nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte, die keine bloßen Hilfsgeschäfte sind, und für Verträge, in denen Sie eine von der Gegenseite zu entlohnende Leistung versprochen haben.
Gilt der Schutz auch, wenn ein Fall zugleich ein berufsspezifisches Hilfsgeschäft betrifft?
Der Schutz für nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus den Bereichen berufsspezifische Hilfsgeschäfte oder eingekaufte Dienstleistungen handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024