Wann darf die VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) im Rechtsschutz die Leistung ablehnen? Sie kann dies tun, wenn die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn Sie mutwillig vorgehen, also die voraussichtlichen Kosten in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Sind Sie mit einer Ablehnung nicht einverstanden, klärt ein Stichentscheidverfahren durch einen Rechtsanwalt die offenen Fragen – mit bindender Wirkung für beide Seiten.
Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer Auffassung nach
- die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder
- Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wollen.
Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.
Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen Fällen unverzüglich schriftlich oder in Textform mitteilen, und zwar mit Begründung. ("Unverzüglich" heißt nicht unbedingt "sofort", sondern "ohne schuldhaftes Zögern" bzw. "so schnell wie eben möglich".)
Was geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind?
In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben, und zwar zu folgenden Fragen:
- Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg?
- Steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir. Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend. Ausnahme: Diese Entscheidung weicht offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich ab.
Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann, müssen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweismittel angeben. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, entfällt Ihr Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Rechtsschutz verweigern, wenn er die Sache für aussichtslos hält oder wenn die Kosten in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen (Mutwilligkeit). Eine solche Ablehnung muss unverzüglich, schriftlich oder in Textform und mit Begründung erfolgen. Sind Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden, kann ein Rechtsanwalt eine begründete Stellungnahme zu Erfolgsaussicht und Angemessenheit abgeben; die Kosten dafür trägt der Versicherer, und die Entscheidung ist für beide Seiten bindend. Voraussetzung ist, dass Sie den Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß informieren und die Beweismittel angeben – sonst entfällt der Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Aus welchen Gründen kann der Rechtsschutz abgelehnt werden?
Der Versicherer kann ablehnen, wenn die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn Sie mutwillig vorgehen, also die voraussichtlichen Kosten in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin?
Sie können den für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stellungnahme abzugeben – zu der Frage, ob hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und ob die Durchsetzung in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer.
Ist die Entscheidung des Rechtsanwalts endgültig?
Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und den Versicherer bindend. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
Was muss ich beachten, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt?
Sie müssen den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und die Beweismittel angeben. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, entfällt Ihr Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024