Wer Konflikte außergerichtlich lösen möchte, findet im Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) Unterstützung bei den Kosten einer Mediation: Übernommen werden die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation, pro Kalenderjahr insgesamt höchstens 4.000 EUR. Nehmen nicht versicherte Personen teil, wird nur der auf den Versicherten entfallende Anteil getragen, und auf Wunsch hilft der Versicherer bei der Vermittlung eines Mediators.
Um eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, werden die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation getragen. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen werden jedoch insgesamt nicht mehr als 4.000 EUR an Kosten für Mediatoren übernommen.
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil, werden anteilig die Kosten übernommen, die auf Sie entfallen.
Beispiel: Sie und Ihr versicherter Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Dritten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepartner entfallen, werden getragen. Der Dritte muss seinen Kostenanteil, also 50 %, selbst bezahlen.
Auf Ihren Wunsch wird bei der Vermittlung eines Mediators geholfen. Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder auch online erfolgen.
Die Kosten für den Mediator werden in allen versicherten Leistungsarten übernommen, sofern diese auch den außergerichtlichen Bereich enthalten. Sind die Zahlungen bei einzelnen Leistungsarten – insgesamt oder zum Beispiel bei den Rechtsanwaltskosten – auf einen niedrigeren Höchstbetrag begrenzt, so gilt dieser. Zahlungen auf die Mediatortätigkeit und andere Zahlungen werden dann zusammengerechnet.
Für die Tätigkeit des Mediators besteht keine Verantwortung des Versicherers.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer übernimmt die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators, damit Konflikte einvernehmlich beigelegt werden können. Je Mediation werden bis zu 2.000 EUR gezahlt, pro Kalenderjahr insgesamt höchstens 4.000 EUR. Sind an der Mediation nicht versicherte Personen beteiligt, wird nur der auf den Versicherten entfallende Kostenanteil getragen. Die Mediation ist freiwillig, und für die Arbeit des Mediators selbst ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Mediatorkosten übernommen?
Übernommen werden die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen werden insgesamt höchstens 4.000 EUR getragen.
Was passiert, wenn auch nicht versicherte Personen an der Mediation teilnehmen?
In diesem Fall werden nur die anteiligen Kosten übernommen, die auf Sie entfallen. Nicht versicherte Beteiligte müssen ihren eigenen Kostenanteil selbst tragen – teilen sich zum Beispiel zwei Parteien die Kosten hälftig, zahlt der Dritte seine 50 % selbst.
Wie kann eine Mediation durchgeführt werden?
Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder auch online erfolgen. Auf Wunsch wird bei der Vermittlung eines Mediators geholfen.
Haftet der Versicherer für die Arbeit des Mediators?
Nein. Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024