Beim Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) umfasst ein Versicherungsjahr grundsätzlich zwölf Monate. Ist die vereinbarte Vertragsdauer keine glatte Zahl an ganzen Jahren, fällt das erste Versicherungsjahr kürzer aus, während alle folgenden Jahre bis zum Vertragsablauf wieder volle zwölf Monate dauern.
Ein Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich läuft jedes Versicherungsjahr über zwölf Monate. Wenn die vereinbarte Vertragsdauer aber nicht genau in ganze Jahre aufgeht, ist nur das erste Versicherungsjahr kürzer. Alle weiteren Versicherungsjahre bis zum Vertragsende umfassen dann wieder jeweils volle zwölf Monate.
Häufige Fragen
Wie lang ist ein Versicherungsjahr normalerweise?
Ein Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Dann wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt, während die folgenden Versicherungsjahre bis zum Vertragsablauf jeweils volle Jahre umfassen.
Wie sieht das bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten aus?
In diesem Fall beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate und das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024