Wer als Selbstständiger, Freiberufler oder mit einem Betrieb, einer Firma oder einem Verein bei der VHV bzw. der Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) Rechtsschutz abschließt, ist für die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit abgesichert – inklusive mitversicherter Mitarbeiter und, bei Vereinen, der Vertreter, Angestellten und Mitglieder. Abgedeckt sind unter anderem Schadenersatz, eit, Steuer vor Gericht, Straf- und Ordnungswidrigkeiten, während Streitigkeiten rund um Motorfahrzeuge ausgeschlossen bleiben.
Im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige und im Rechtsschutz für Firmen besteht Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder erzielt werden sollen. Ausgenommen sind dabei:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter)
- Einkünfte aus Rente
Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig und in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen sind.
Versicherungsschutz besteht außerdem für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die sie gemäß der Satzung zu erfüllen haben.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz; der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von Ansprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Fahrer,
von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind gesondert zu versichern.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Rechtsschutz gilt für die im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit sowie für Firmen und Vereine. Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn steuerlich Einkünfte erzielt werden, die weder aus nichtselbstständiger Arbeit noch aus Rente stammen. Mitversichert sind beschäftigte Mitarbeiter im versicherten Betrieb sowie bei Vereinen deren Vertreter, Angestellte und Mitglieder im Rahmen der Satzungsaufgaben. Streitigkeiten rund um Motorfahrzeuge und Anhänger sind hier nicht abgedeckt und müssen gesondert versichert werden.
Häufige Fragen
Für welche Tätigkeiten gilt dieser Rechtsschutz?
Er gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit sowie für Firmen und Vereine.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder erzielt werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit wie Löhne oder Gehälter und keine Einkünfte aus Rente sind.
Sind Mitarbeiter und Vereinsmitglieder mitversichert?
Ja. Beschäftigte Mitarbeiter sind mitversichert, soweit sie beruflich im versicherten Betrieb tätig und in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen sind. Bei einem Verein sind zudem dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder mitversichert, soweit sie im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben tätig sind.
Sind Streitigkeiten rund um Fahrzeuge abgedeckt?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn rechtliche Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter oder Fahrer von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrgenommen werden. Der Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz muss gesondert versichert werden.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024