Für niedergelassene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe bietet die VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) im Rechtsschutz eine gerichtliche Interessenwahrnehmung aus Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen, die unmittelbar mit der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit zusammenhängen. Je Versicherungsfall und pro Kalenderjahr werden höchstens 300.000 EUR gezahlt; Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, dem Handelsvertreter- und Maklerrecht sowie bei Ansprüchen aus einer Haftpflichtversicherung sind ausgeschlossen.
Sie haben Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 300.000 EUR. Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlen wir maximal 300.000 EUR.
Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz ausgeschlossen:
- aus Versicherungsverträgen,
- aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
- wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt sind.
Sonderbedingungen: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Es gelten § 1, § 2 Abs. 1, § 3 bis § 8 dieser Sonderbedingungen.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen kann auch für den beruflichen Bereich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes abgeschlossen werden. Versicherbar sind jedoch nur solche Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Es gelten dann § 1, § 2 Abs. 2, § 3 bis § 8 Abs. 2, 5, 7 und 8 dieser Sonderbedingungen.
Im Übrigen gelten die genannten Bestimmungen der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzversicherungen.
Inhalt
- Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? – Versicherte Risiken
- Wer ist versichert? – Versicherte
- Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? – Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz, zeitliche Ausschlüsse
- Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht? – Leistungsumfang
- Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? – Inhaltliche Ausschlüsse
- In welchen Ländern sind Sie versichert? – Geltungsbereich
- entfällt
- Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen? – Allgemeine Bestimmungen
- Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? – Versicherte Risiken
Was bedeutet das konkret?
Niedergelassene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe erhalten Rechtsschutz, wenn sie vor Gericht Ansprüche aus Verträgen über Warenlieferungen oder Dienstleistungen durchsetzen wollen, die unmittelbar mit ihrer versicherten Tätigkeit zu tun haben. Die Leistung ist auf 300.000 EUR je Versicherungsfall und ebenso auf 300.000 EUR für alle Fälle eines Kalenderjahres begrenzt, wobei Zahlungen für versicherte Personen und zusammenhängende Fälle zusammengerechnet werden. Nicht abgedeckt sind Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, aus dem Handelsvertreter- und Maklerrecht sowie Fälle, in denen bereits eine Haftpflichtversicherung eintritt. Ergänzend werden Sonderbedingungen für einen Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen genannt.
Häufige Fragen
Welche Streitigkeiten deckt der Vertrags-Rechtsschutz für Heilberufe ab?
Abgedeckt ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, sofern diese unmittelbar mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit zusammenhängen.
Wie hoch ist die maximale Leistung im Versicherungsfall?
Je Versicherungsfall werden höchstens 300.000 EUR gezahlt. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle gilt ebenfalls eine Höchstgrenze von 300.000 EUR. Zahlungen für versicherte Personen und für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle werden zusammengerechnet.
Welche Bereiche sind vom Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind rechtliche Interessen aus Versicherungsverträgen, aus dem Handelsvertreter- und Maklerrecht sowie Fälle, in denen und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt sind.
Kann der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen auch land- oder forstwirtschaftliche Betriebe umfassen?
Ja, er kann auch für den beruflichen Bereich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes abgeschlossen werden. Versicherbar sind aber nur Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024