Im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) erweitert der XXL-Baustein den Schutz deutlich: Mitversichert sind Verwandte und Verschwägerte im gemeinsamen Haushalt, Aufhebungsvereinbarungen bis 1.000 EUR, Solar- und Fotovoltaikanlagen bis 30 kW, Cross-Compliance bei Betrieben bis 100 ha, „Urlaub auf dem Bauernhof“, Vorbereitungshandlungen für eine geplante Selbstständigkeit sowie ein Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit nach fünf Jahren.
Zusätzlich versichert sind Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind. Voraussetzung ist, dass diese Personen
- mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) leben und
- an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.
Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer auch im Verkehrsbereich bei einer Tätigkeit für einen fremden landwirtschaftlichen Betrieb.
Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgenden Bereichen:
Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung
Im Arbeits-Rechtsschutz besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung.
Besonderheit beim Versicherungsfall: Abweichend von der allgemeinen Regelung gilt das vom Arbeitgeber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsvereinbarung als Versicherungsfall.
Wir übernehmen Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR.
Weiter besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkommen 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjahreseinkommen darüber, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig. Wir übernehmen die Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 35.000 EUR.
Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht
Im Arbeits-Rechtsschutz besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht als Arbeitgeber oder Dienstherr. Wir übernehmen Kosten, jedoch nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz haben Sie und die mitversicherten Personen für alle Wohneinheiten Versicherungsschutz, wenn die Wohneinheiten
- sich in Deutschland befinden,
- privat und
- selbst genutzt werden.
„Urlaub auf dem Bauernhof“
Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz haben Sie auch Versicherungsschutz aus einem Mietverhältnis mit Feriengästen, wenn
- Sie nicht mehr als 20 Betten an Feriengäste vermieten,
- jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer als 1 Jahr abgeschlossen wird,
- die Vermietung nicht gewerbesteuerpflichtig ist und
- die Vermietung in einem dem landwirtschaftlichen Betrieb zugehörigen Gebäude erfolgt.
Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen.
Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-Rechtsschutz
Im Sozialgerichts-Rechtsschutz besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen.
Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage
Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht
Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht besteht Versicherungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus. Wir übernehmen in diesem Fall Kosten, jedoch nicht mehr als 1.000 EUR, im Betreuungsrecht nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR.
Rechtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren
Sie haben auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren, jedoch nicht im Zusammenhang mit den im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben
Die Ausschlussklausel hat keine Geltung bei Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben.
Rechtsschutz bei Cross-Compliance
Betreiben Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb, der die Größe von 100 ha nicht überschreitet, haben Sie auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Cross-Compliance wegen der Kürzung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen gemäß der maßgeblichen EU-Verordnung.
Es muss Ihnen ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz vorgeworfen werden.
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovoltaikanlagen
Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit
- dem Erwerb,
- der Installation und
- dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.
Vorausgesetzt ist:
- die Anlagenleistung ist auf maximal 30 kW begrenzt,
- die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigentumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend bezweckt,
- die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als natürliche Person steht.
Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitversicherten Lebenspartner.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz,
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
- Straf-Rechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Rechtsschutz im Urheberrecht
Es besteht Rechtsschutz im Urheberrecht.
Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren
Es besteht Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren.
Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)
Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten besteht auch Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messengerdiensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige.
Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unterstützung Strafanzeige gegen diese Person.
Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.
Private Kapitalanlage
Die Ausschlussklausel gilt nicht bei einem Anlagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000 EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht dagegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicherten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vorbereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages,
- Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbstständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist zum Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach unserem Tarif versicherbar, und
- Sie oder Ihr Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab. Dieser muss den tariflich größtmöglichen Leistungsumfang und die tariflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten.
Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versicherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle Wartezeit ist entsprechend zu berücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung gilt.
Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorbereitungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versicherungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung (Wartezeit) geschieht.
Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsvertrag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
- für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit,
- im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der genannten Firmenvertrags-Rechtsschutz-Klauseln bzw. der Klausel zum Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe,
- für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmerichtlinien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
- für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Lebenspartner.
Vorsorge-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für ein neu entstandenes Risiko ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Voraussetzungen:
- Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages geändert,
- das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen mitversicherten Person erstmalig und ist zum Zeitpunkt der Entstehung nach unserem Tarif versicherbar, und
- Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab – mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich höchster Selbstbeteiligung.
Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Handelt es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartnerschaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversicherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
- für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit,
- als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der genannten Firmenvertrags-Rechtsschutz-Klauseln bzw. der Klausel zum Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und andere anerkannte Heilberufe,
- für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmerichtlinien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben Sie Versicherungsschutz, wenn
- der XXL-Baustein mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen bei uns versichert ist,
- Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall erhalten haben.
Die Voraussetzungen des Versicherungsfalles müssen dann lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein. Die Bestimmungen zur Wartezeit sowie die dort genannten Ausschlüsse gelten in diesem Fall nicht.
Selbstbeteiligung bei Erstberatung
Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine Erstberatung erledigt wurde.
Wartezeit im Verkehrsbereich
Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
Was bedeutet das konkret?
Der XXL-Baustein erweitert den Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz um zahlreiche Zusatzleistungen: Verwandte und Verschwägerte im gemeinsamen Haushalt sind mitversichert, und es gibt Schutz für Aufhebungsvereinbarungen, kollektives Arbeitsrecht, Ferienvermietung auf dem Bauernhof, Solar- und Fotovoltaikanlagen, Cross-Compliance und mehr. Für viele dieser Punkte gelten eigene Höchstbeträge und Voraussetzungen. Außerdem werden Vorbereitungshandlungen für eine geplante Selbstständigkeit, ein Vorsorge-Rechtsschutz für neu entstandene Risiken sowie ein Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit nach fünf Jahren geregelt.
Häufige Fragen
Welche Familienangehörigen sind zusätzlich mitversichert?
Mitversichert sind mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspartner verwandte oder verschwägerte Personen, wenn sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.
Bis zu welchem Betrag ist eine Solar- oder Fotovoltaikanlage abgesichert?
Es besteht Versicherungsschutz für Erwerb, Installation und Betrieb einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage, sofern die Anlagenleistung höchstens 30 kW beträgt, die Anlage in Ihrem Eigentum ist und als Aufdachanlage auf einem Gebäude in Deutschland in Ihrem Volleigentum angebracht ist. Der Schutz gilt nur für Sie und den mitversicherten Lebenspartner.
Was gilt bei einer Aufhebungsvereinbarung?
Im Arbeits-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhebungsvereinbarung. Das vom Arbeitgeber unterschriebene Angebot gilt als Versicherungsfall; übernommen werden Kosten von höchstens insgesamt 1.000 EUR.
Wann greift der Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit?
Ein vor Vertragsbeginn eingetretener Versicherungsfall ist gedeckt, wenn der XXL-Baustein mindestens fünf Jahre ununterbrochen bei der NRV versichert ist und Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versicherungsfall hatten.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024