Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz der VHV / Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft (NRV) sind Sie gerichtlich abgesichert, wenn es um rechtliche Interessen aus Verträgen über Warenlieferungen oder Dienstleistungen geht, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit stehen. Bei Werkverträgen über Bauleistungen greift der Schutz nur bei beidseitiger Unterzeichnung, und je Versicherungsfall wie auch pro Kalenderjahr gilt eine Höchstsumme von 100.000 EUR, während bestimmte Bereiche ausgeschlossen bleiben.
Sie haben Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen. Voraussetzung ist, dass Sie diese Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit erbringen.
Handelt es sich bei dem vorgenannten Vertrag um einen Werkvertrag über eine Bauleistung, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Werkvertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist.
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 100.000 EUR. Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlen wir maximal 100.000 EUR.
Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist der Firmenvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen:
- aus Versicherungsverträgen,
- aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
- wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt sind.
Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine und Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige erweitern:
Was bedeutet das konkret?
Der Firmenvertrags-Rechtsschutz deckt Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ab, die sich aus Verträgen über Warenlieferungen oder Dienstleistungen im Rahmen Ihrer versicherten Tätigkeit ergeben. Bei Bauleistungs-Werkverträgen ist der Schutz an die Unterschrift beider Vertragsparteien gebunden. Der Versicherer zahlt je Versicherungsfall und je Kalenderjahr höchstens 100.000 EUR, wobei zusammenhängende Fälle und Zahlungen für mitversicherte Personen zusammengerechnet werden. Für bestimmte Bereiche wie Versicherungsverträge oder Handelsvertreter- und Maklerrecht besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Verträge sind vom Firmenvertrags-Rechtsschutz erfasst?
Erfasst ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, die Sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit erbringen.
Was gilt bei einem Werkvertrag über eine Bauleistung?
Bei einem Werkvertrag über eine Bauleistung besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Werkvertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Je Versicherungsfall zahlt der Versicherer höchstens 100.000 EUR, und für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle ebenfalls maximal 100.000 EUR. Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen sowie zeitlich und ursächlich zusammenhängende Fälle werden zusammengerechnet.
Welche Bereiche sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind rechtliche Interessen aus Versicherungsverträgen, aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes sowie soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt sind.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Plus 2024